Rechtsanwälte

Weiß & Huthmann

Ostpromenade 18 | 41812 Erkelenz

Versicherungsrecht Hückelhoven

Sie sind Versicherungsnehmer und erhalten nach einem Schadensfall keinen Ausgleich von Ihrem Versicherer? Sie sind zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auf anwaltliche Hilfe angewiesen? Ihr Versicherer beruft sich auf nicht versicherte Risiken? Ihnen wird eine Obliegenheitsverletzung oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vorgeworfen? Ihr Versicherer hat den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder diesen gar wegen vermeintlich arglistiger Täuschung angefochten? Oder macht Ihr Versicherer Rückgriffs- und Regressansprüche gegen Sie geltend?

Unsere Leistung

m Rahmen des Versicherungsrechts stehen wir Ihnen für allen Fragen aus dem Versicherungsverhältnis zur Verfügung - von der vorläufigen Deckung über die Kündigung bis hin zum möglichen Regress.

Häufig verweigern die Versicherer die Auszahlung der Versicherungsleistung unter Berufung auf für den Laien nur schwer zu beurteilende Einwendungen. Hinzu kommt, dass auf Seiten des Versicherers speziell geschulte Sachbearbeiter, Juristen und Sachverständige stehen, die allein die Interessen des Versicherers im Blick haben. Mit unserer Unterstützung sind Sie in der Lage, dem Versicherer auf juristischer Augenhöhe zu begegnen.